PKW Führerschein
Unsere Kurse beginnen jeden Samstag oder nach Vereinbarung.
So sieht deine Ausbildung aus:
*Gesetzliche Mindestanforderungen
** Die Anzahl richtet sich nach deinen individuellen Voraussetzungen
Wir planen deine Ausbildung exakt und detailiert. Um direkt nach dem Ende der Führerscheinausbildung deine Prüfungen ablegen zu können, musst du rechtzeitig den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B bei deinem zuständigen Straßenverkehrsamt/Bürgeramt stellen. Komm zu uns in die Fahrschule und melde dich an. Bei uns bekommst du dann einen Antrag für die Erteilung des Führerscheins.
Mit dem ausgefüllten Antrag und
gehst du so schnell wie möglich zur Straßenverkehrsbehörde oder zum Bürger-Amt.
Die Behörden benötigen 3 – 6 Wochen für die Bearbeitung deines Antrages. In der Zeit holt die Führerscheinstelle vom Kraftfahrbundesamt Daten über den Bewerber (also dich) ein. Erst wenn das Straßenverkehrsamt deinen genehmigten Antrag an den TÜV weitergeleitet hat, können wir für dich die Prüfung beantragen.
Innerhalb dieser Zeit kannst du am theoretischen Unterricht teilnehmen und gleichzeitig deine Fahrstunden absolvieren.
Wenn dein Antrag dem TÜV vorliegt und die theoretische Ausbildung abgeschlossen ist, kannst du an der theoretischen Prüfung teilnehmen. Nach Bestehen der theoretischen Prüfung und Beendigung der praktischen Ausbildung, kann unmittelbar die praktische Prüfung folgen.